Die Welt im Wandel (Teil 1) – Elektrosmog und seine Entwicklung!

Elektrosmog – ein Wort, das wohl jeder schon gehört hat. Aber was ist das eigentlich genau und warum gewinnt dieses Thema für jeden von uns immer mehr an Bedeutung? Unter Elektrosmog versteht man alle künstlich erzeugten elektromagnetischen Felder in der Umwelt und die dadurch entstehende Dauerbelastung von Mensch und Umgebung.

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Der Elektrosmog wird gleichgesetzt mit dem nicht-ionisierenden Strahlungsbereich und wird wie folgt unterteilt:

- Statische Felder (Erdmagnetfeld, Leitung der Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung)
- Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (bis etwa 300Hz - Wechselstromleitungen, Elektrogeräte)
- Hochfrequente elektromagnetische Felder (10Mhz-600 GHz – 5G. LTE, WLAN, Radar, Mikrowellen, Mobilfunk, Ultrakurzwelle, Kurzwelle, Mittelwelle, Langwelle, Babyphone) 

Wärmestrahlung und ionisierende Strahlen (wie z.B. Röntgenstrahlen) werden zum Thema Elektrosmog nicht hinzugezählt (auch wenn es sich korrekterweise hier ebenso um elektromagnetische Wellen bzw. Teilchenstrahlung handelt).

Durch die immer weiter fortschreitende Digitalisierung und den Ausbau der Stromnetze wird die Belastung durch Elektrosmog in privaten Haushalten, Schulen, Fabriken und der gesamten Umgebung stetig erhöht. Insbesondere die künstlich erzeugten Nieder- und Hochfrequenzfelder nehmen durch die Entwicklung neuer Technologien und deren Ausbreitung immer rasanter zu.

So gehören DECT (schnurlose)- und Mobilfunktelefone längst wie selbstverständlich zum Alltag. Auch für viele Kinder und Jugendliche gehört das Smartphone, Tablet und Laptop zur elementaren Ausrüstung und die neuesten Geräte stehen ganz oben auf der Wunschliste. Um eine lückenlose Erreichbarkeit zu gewährleiten, müssen daher auch immer mehr Mobilfunkmasten errichtet werden. Weltweit werden derzeit mehr als 7,3 Milliarden Mobiltelefone aktiv genutzt. Tendenz steigend.

Hierzu kommen Wireless Local Area Networks (WLAN), Bluetooth und Ultrawideband (UWB). Dies sind Anwendungen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung, mit deren Hilfe verschiedene Geräte zur Telekommunikation und Datenverarbeitung kabellos und zum Teil mobil miteinander verbunden werden.1

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Auch SMART-Home Lösungen für Privathaushalte und Unternehmen sind auf dem Vormarsch. Durch vernetzte und fernsteuerbare Geräte und Installationen für u.a. mehr Sicherheit und effiziente Energienutzung, soll die Wohn- und Lebensqualität verbessert werden. Aber auch dieser Komfort ist mit einer weiteren Belastung durch elektromagnetische Strahlung verbunden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden u.a. durch nicht-ionisierende Strahlung. Auf deren Website ist folgender Eintrag zu finden: „Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt. Um den wissenschaftlichen Unsicherheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkung dieser Felder Rechnung zu tragen, empfiehlt das BfS ergänzende Vorsorgemaßnahmen.“1 

Zur Definition von Grenzwerten im Mobilfunkbereich wird der sogenannte SAR-Wert (spezifische Absorptionsrate) als Grundlage herangezogen. Er ist ein Maß für die Absorption von elektromagnetischen Feldern in einem Körper bzw. Material. Die Absorption elektromagnetischer Energie führt immer zu einer Erwärmung eines Körpers. Die Grenzwerte für Handys beruhen also demnach nur auf dem thermischen Effekt der elektromagnetischen Strahlung.

Sonstige mögliche Einflüsse der Strahlung, wie z.B. die mögliche Schädigung des Erbguts der Zelle o.ä. werden nicht berücksichtigt. Fundierte Langzeitstudien zu Folgeerkrankungen an Mensch und Umwelt fehlen bisher komplett.

Viele Allgemeinmediziner sind besorgt und vermuten einen Zusammenhang zwischen dem vermehrten Auftreten bestimmter Krankheiten und elektromagnetischer Strahlung.2

1 www.bfs.de (Bundesamt für Strahlenschutz)
2 Freiburger Appell vom 09.10.2002